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Rettungsbootsmann

Jedes  Besatzungsmitglied  der  DSR, dass  nicht  direkt  auf  den  Lehr- und  Ausbildungsschiffen  seine  seemännische  Praxis  erlangt  hatte, musste  bevor  es  das  erste  Mal  an  Bord  eingesetzt  wurde, einen  sogenannten  schiffsspezifischen  Sicherheitslehrgang absolvieren. Das  bedeutete, jeder  Neueingestellte  zur  Flotte  der  DSR  aus  den  Landbereichen, musste  einen  14-tägigen  theoretischen  Lehrgang  absolvieren. Dieser  Lehrgang  vermittelte  allgemeine  Kenntnisse  zur  Betriebsstruktur  und  Verkehrsökonomie  der  DSR, im  speziellen  theoretische  Kenntnisse  zur  Bootsmannschaft, Brand-  und  Arbeitsschutz. Man  bekam  Kenntnisse  über  die  individuellen  Rettungsmittel  und  ihre  Handhabung  vermittelt. Rettungsfunkstationen, Aussetzen  der  Boote  und  Handhabung  der  Rettungsflösse. In  Verbindung  mit  diesen  theoretischen  Kenntnissen wurden  dann  später  in  der  Praxis  an  Bord  die  Prüfungen  zur Erlangung  des  benötigten "Rettungsbootsmannsschein" penibel durchgeführt.

Erstes Schulungsheft der DSR zur theoretischen Ausbildung zum Rettungsbootsmann.
Der Autor ,Peter Nentwich, war mein Ausbilder.

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